Informieren Sie sich über anstehende Termine in unserem Veranstaltungskalender.
Fortbildungsveranstaltung
INTERGEO als Fortbildungsveranstaltung bzw. Bildungsveranstaltung anerkannt
Der Veranstalter der INTERGEO ist bemüht, den Kongress zur INTERGEO als Fortbildungsveranstaltung bzw. als Veranstaltung zur Beruflichen Weiterbildung/Bildungsfreistellung anerkennen zu lassen. Eine Reihe von Anträgen ist bei den zuständigen Stellen gestellt.
Nachfolgend werden die bis dato positiv erteilten Bescheide für die Bundesländer aufgeführt:
Kongress der INTERGEO als Bildungsveranstaltung im Land Berlin anerkannt
Gemäß § 11 Berliner Bildungsurlaubsgesetzt (BiUrlG) wird der Kongress zur INTERGEO in Frankfurt am Main als Veranstaltung zu beruflichen Weiterbildung anerkannt.
Kongress der INTERGEO als Veranstaltung zur Beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg anerkannt
Der Kongress zur INTERGEO 2018 in Frankfurt am Main ist als Veranstaltung zur beruflichen Weiterbildung im Sinne des §14 Abs. 1 BbgWBG anerkannt worden (AZ: 26.14 - 40595).
Bildungsurlaub zum INTERGEO-Kongress in Hessen
Nach § 11 Abs. 4 Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HeBildUrlG) werden Bildungsveranstaltungen, die auf Grund von in anderen Bundesländern bestehenden Rechtsvorschriften zur Freistellung von Beschäftigten zum Zwecke der Weiterbildung anerkannt sind, auch in Hessen anerkannt, wenn sie den Anforderungen des § 1 Abs. 2 bis 5 genügen und darüber hinaus die Voraussetzungen des § 12 erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_hessen.html
Bildungsurlaub zum INTERGEO-Kongress in Sachsen-Anhalt
Der Kongress zur INTERGEO ist als Bildungsveranstaltung gem. §8 des Gesetzes zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung vom 04.03.1998 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt anerkannt worden (AZ:207-53502-2018-782).
Bildungsurlaub zum INTERGEO-Kongress in Thüringen
Der Kongress zur INTERGEO ist als Bildungsveranstaltung auf der Grundlage der §§ 8, 9 und 10 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 15. Juli 2015 (GVBl. S. 114) nach Anhörung des Beirats nach § 10 Abs. 5 Satz 1 ThürBfG anerkannt worden. Die Voraussetzung der arbeitsweltbezogenen Bildung im Sinne des § 1 Abs. 4 ThürBfG liegt vor.
Fortbildungsveranstaltung gem. Ingenieurkammer Bau NRW:
Die Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen hat gem. § 6 Fort- und Weiterbildungsverordnung (FuWO vom 26.10.2007) den Kongress zur INTERGEO 2018 in Frankfurt am Main als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Dienstag, 16.10.2018 mit einem Zeitumfang von 7 Zeiteinheiten zu je 45 Minuten (Reg.-Nr. 45926)
Mittwoch, 17.10.2018 mit einem Zeitumfang von 7 Zeiteinheiten zu je 45 Minuten (Reg.-Nr. 45927)
Donnerstag, 18.10.2018 mit einem Zeitumfang von 5 Zeiteinheiten zu je 45 Minuten (Reg.-Nr. 45928)
Bildungsurlaub zum INTERGEO-Kongress im Bundesland Schleswig-Holstein
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einem in Schleswig-Holstein ansässigen Unternehmen der Geo-Branche oder in angrenzenden Berufen beschäftigt sind, haben zur Teilnahme am INTERGEO-Kongress 2018 Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub. Der dreitägige Veranstaltungsbesuch wurde von der Investitionsbank Schleswig-Holstein nach § 17 WBG zur Bildungsfreistellung anerkannt. Das Aktenzeichen kann bei der Geschäftsstelle des Landesvereins (hamburg-schleswig-holstein@dvw.de) erfragt werden.
Bildungsurlaub zum INTERGEO-Kongress im Bundesland Hamburg
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einem in Hamburg ansässigen Unternehmen in hauptberuflich geodätischen Berufen beschäftigt sind, haben zur Teilnahme am INTERGEO-Kongress 2018 Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub. Der dreitägige Veranstaltungsbesuch wurde von der Behörde für Schule und Berufsbildung nach § 15 des Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetzes (BiUrlG HA) als Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 1 BiUrlG HA anerkannt. Das Aktenzeichen kann bei der Geschäftsstelle des DVW Hamburg-Schleswig-Holstein erfragt werden.
Niedersachsen und Bremen
Eine Anerkennung des INTERGEO-Kongresses zur Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit in den Ländern Niedersachsen bzw. Bremen ist aufgrund der dortigen Rechtslage nicht möglich. Siehe hierzu auch: Information des DVW Niedersachsen/Bremen e.V.
Weitere Antragsverfahren laufen:
Fortbildungsveranstaltung gem. „Conseil fédéral des géomètres-experts“ (BELGIEN)



INTERGEO als Fortbildungsveranstaltung bzw. Bildungsveranstaltung anerkannt
Der Veranstalter der INTERGEO ist bemüht, den Kongress zur INTERGEO als Fortbildungsveranstaltung bzw. als Veranstaltung zur Beruflichen Weiterbildung/Bildungsfreistellung anerkennen zu lassen. Eine Reihe von Anträgen ist bei den zuständigen Stellen gestellt.
Nachfolgend werden die bis dato positiv erteilten Bescheide für die Bundesländer aufgeführt:
Kongress der INTERGEO als Bildungsveranstaltung im Land Berlin anerkannt
Gemäß § 11 Berliner Bildungsurlaubsgesetzt (BiUrlG) wird der Kongress zur INTERGEO in Frankfurt am Main als Veranstaltung zu beruflichen Weiterbildung anerkannt.
Kongress der INTERGEO als Veranstaltung zur Beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg anerkannt
Der Kongress zur INTERGEO 2018 in Frankfurt am Main ist als Veranstaltung zur beruflichen Weiterbildung im Sinne des §14 Abs. 1 BbgWBG anerkannt worden (AZ: 26.14 - 40595).
Bildungsurlaub zum INTERGEO-Kongress in Sachsen-Anhalt
Der Kongress zur INTERGEO ist als Bildungsveranstaltung gem. §8 des Gesetzes zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung vom 04.03.1998 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt anerkannt worden (AZ:207-53502-2018-782).
Fortbildungsveranstaltung gem. Ingenieurkammer Bau NRW:
Die Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen hat gem. § 6 Fort- und Weiterbildungsverordnung (FuWO vom 26.10.2007) den Kongress zur INTERGEO 2018 in Frankfurt am Main als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Dienstag, 16.10.2018 mit einem Zeitumfang von 7 Zeiteinheiten zu je 45 Minuten (Reg.-Nr. 45926)
Mittwoch, 17.10.2018 mit einem Zeitumfang von 7 Zeiteinheiten zu je 45 Minuten (Reg.-Nr. 45927)
Donnerstag, 18.10.2018 mit einem Zeitumfang von 5 Zeiteinheiten zu je 45 Minuten (Reg.-Nr. 45928)
Bildungsurlaub zum INTERGEO-Kongress im Bundesland Schleswig-Holstein
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einem in Schleswig-Holstein ansässigen Unternehmen der Geo-Branche oder in angrenzenden Berufen beschäftigt sind, haben zur Teilnahme am INTERGEO-Kongress 2018 Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub. Der dreitägige Veranstaltungsbesuch wurde von der Investitionsbank Schleswig-Holstein nach § 17 WBG zur Bildungsfreistellung anerkannt. Das Aktenzeichen kann bei der Geschäftsstelle des Landesvereins (hamburg-schleswig-holstein@dvw.de) erfragt werden.
Bildungsurlaub zum INTERGEO-Kongress im Bundesland Hamburg
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einem in Hamburg ansässigen Unternehmen in hauptberuflich geodätischen Berufen beschäftigt sind, haben zur Teilnahme am INTERGEO-Kongress 2018 Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub. Der dreitägige Veranstaltungsbesuch wurde von der Behörde für Schule und Berufsbildung nach § 15 des Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetzes (BiUrlG HA) als Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 1 BiUrlG HA anerkannt. Das Aktenzeichen kann bei der Geschäftsstelle des DVW Hamburg-Schleswig-Holstein erfragt werden.
Weitere Antragsverfahren laufen:
Fortbildungsveranstaltung gem. „Conseil fédéral des géomètres-experts“ (BELGIEN)


