Informieren Sie sich über anstehende Termine in unserem Veranstaltungskalender.
Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung
INTERGEO als Fortbildungsveranstaltung anerkannt
Der Kongress der diesjährigen INTERGEO mit 63. Deutschen Kartographentag ist als Fortbildungsveranstaltung anerkannt worden.
Fortbildungsveranstaltung gem. Ingenieurkammer Bau NRW:
Die Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen hat gem. § 6 Fort- und Weiterbildungsverordnung (FuWO vom 26.10.2007) den Kongress zur INTERGEO 2015 mit 63. Deutschem Kartographentag in Stuttgart als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Dienstag, 15.09.2015 mit einem Zeitumfang von 7 Zeiteinheiten zu je 45 Minuten (Reg.-Nr. 32468)
Mittwoch, 16.09.2015 mit einem Zeitumfang von 7 Zeiteinheiten zu je 45 Minuten (Reg.-Nr. 32469)
Donnerstag, 17.09.2015 mit einem Zeitumfang von 5 Zeiteinheiten zu je 45 Minuten (Reg.-Nr. 32470)
Fortbildungsveranstaltung gem. Ingenieurkammer Baden-Württemberg:
Der Kongress zur INTERGEO und der 63. Deutsche Kartographentag werden von der Ingenieurkammer in Baden-Württemberg grundsätzlich als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Bildungsurlaub zum INTERGEO-Kongress im Bundesland Schleswig-Holstein
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einem in Schleswig-Holstein ansässigen Unternehmen beschäftigt sind, haben zur Teilnahme am INTERGEO-Kongress 2015 Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub. Der dreitägige Veranstaltungsbesuch wurde von der Investitionsbank Schleswig-Holstein nach § 17 WBG zur Bildungsfreistellung anerkannt. Das Aktenzeichen kann bei der Geschäftsstelle des Landesvereins (hamburg-schleswig-holstein@dvw.de) erfragt werden.
Kongress der INTERGEO als Bildungsveranstaltung in Berlin anerkannt
Gemäß § 11 Berliner Bildungsurlaubsgesetzt (BiUrlG) wird der Kongress zur INTERGEO mit 63. Deutschen Kartographentag in Stuttgart als berufliche Weiterbildung anerkannt. Teilnehmerbescheinigungen werden vor Ort am Ende des Kongresstages ausgehändigt.
Bildungsurlaub zur INTERGEO in Brandenburg
Der Kongress zur INTERGEO mit 63. Deutschem Kartographentag ist als Veranstaltung zur beruflichen Weiterbildung im Sinne des §14 Abs. 1 BbgWBG anerkannt worden.
Bildungsurlaub zur INTERGEO in Rheinland-Pfalz
Der Kongress zur INTERGEO mit 63. Deutschem Kartographentag ist als Veranstaltung zur beruflichen Weiterbildung im Sinne des §7 des Bildungsfreistellungsgesetztes des Landes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Landesverordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (BFGDVO) anerkannt worden.
Bildungsurlaub zur INTERGEO in Sachsen-Anhalt
Der Kongress zur INTERGEO ist als Bildungsveranstaltung gem. §8 des Gesetzes zur Feststellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung vom 04.03.1998 durch das Landesvwerwaltungsamt Sachsen-Anhalt anerkannt worden.
Fortbildungsveranstaltung gem. „Conseil fédéral des géomètres-experts“ (BELGIEN)
Der Kongress der INTERGEO mit 63. Deutschem Kartographentag ist beim „Conseil fédéral des géomètres-experts“ (belg. Bundesrat der Vermessungsingenieure) als Fortbildungsveranstaltung beantragt. Der Bescheid steht noch aus.


